Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Baukomm UG (haftungsbeschränkt) - Isernhagener Straße 42, 30161 Hannover - bietet auf der Website www.baukomm.de eine online „Software-as-a-Service“ Lösung an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, insbesondere an Unternehmen aus der Baubranche mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Software soll Bauträgern, Bauherren, Architekten und Bauunternehmern dabei helfen, den Ausschreibungsprozess mit Handwerkerfirmen, Fachplanern und Nachunternehmern in Bauprojekten übersichtlich und intelligent zu verwalten und in der Folge den Kommunikationsaufwand zu senken.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
a. „Baukomm“ oder auch „wir/uns“, ist die Baukomm UG (haftungsbeschränkt),
b. „Kunde“ oder auch „Sie/Ihnen“, sind Sie als Vertragspartner von Baukomm,
c. „Parteien“ ist die Gesamtbezeichnung für den Kunden und Baukomm,
d. „Werkunternehmer“ ist jede natürliche oder juristische Person, welche als Unternehmer im Geschäftsverkehr unter einer Firmenbezeichnung Werkleistungen anbietet,
e. „Website“ ist die unter www.baukomm.de abrufbare Internetseite,
f. „Anwendung“ ist die von Baukomm auf der Website betriebene „Software-as-a-Service“,
g. „Leistungspakete“ sind unterschiedliche vom Kunden wählbare Optionen, bezogen auf den Funktionsumfang der Anwendung,
h. „Vertragszweck“ ist die Verwaltung des Ausschreibungsprozesses im Rahmen von Bauprojekten über die Anwendung,
i. „Update“ ist jede Aktualisierung der Anwendung, sowie jede Erweiterung des Funktionsumfangs,
j. „Übliche Geschäftszeiten“ sind alle Werktage, mit Ausnahme von Samstag, von 09:00 bis 18:00 Uhr.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Anwendung durch Baukomm sowie deren Nutzung. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Baukomm ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde auf seine Geschäftsbedingungen verweist und Baukomm diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 3 Nutzerkonto
Zum Vertragsschluss und die anschließende Nutzung der Anwendung durch den Kunden muss dieser ein Nutzerkonto auf der Website erstellen. Dabei hat der Kunde insbesondere die Firmendaten anzugeben sowie seine Bankverbindung, falls die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats vorgesehen ist. Der Kunde kann eine Person benennen, welche für die Verwaltung des Nutzerkontos zuständig ist. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Nutzerkonto durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Als solche gilt insbesondere die Verwendung eines sicheren Passworts.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Alle auf der Website aufgeführten Leistungspakete stellen keine Angebote im Rechtssinne dar. Nach Auswahl eines Leistungspaketes durch die Schaltfläche „Jetzt buchen“, und sodann durch die das Anklicken der Schaltfläche „Account erstellen“, unterbreiten Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Anwendung in dem durch das jeweilige Leistungspaket bestimmten Umfang.
(2) Baukomm schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Verfizierung der E-Mail-Adresse des Kunden gefordert wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Baukomm eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Baukomm zustande, die mit einer gesonderten E-Mail nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Kunden versandt wird.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Geschäftsbedingungen schließt Schrift- und Textform ein. Gesetzliche Formvorschriften sowie die Anforderung weiterer Nachweise durch die Erklärenden bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Funktionsumfang der Anwendung
Die Anwendung beinhaltet für den Kunden die folgenden Funktionen:
a. Allgemein:
- Unternehmensinformationen ändern,
- SMTP-Credentials einrichten;
b. Projekte anlegen, bearbeiten, löschen;
c. Gewerke verwalten. Beinhaltet:
- Gewerk anlegen, bearbeiten, löschen,
- Ausschreibungsübersicht,
- E-Mail-Anhänge für Gewerke verwalten,
- Cloud-Anhänge für Gewerke verwalten;
d. Ausschreibungen verwalten. Beinhaltet:
- Werkunternehmer auswählen und per E-Mail mit ausgewählten Anhängen kontaktieren,
- Antworten von Werkunternehmern verwalten,
- Gewerk an Werkunternehmer vergeben,
- Wiederholte Kontaktaufnahme mit Werkunternehmer;
e. Firmenverwaltung. Beinhaltet:
- Werkunternehmer-Übersicht,
- Werkunternehmer hinzufügen,
- Kontaktinformationen zu Werkunternehmern bearbeiten und löschen,
- Werkunternehmer-Übersicht filtern (nach Namen, Gewerksschlüssel, Referenzort);
f. E-Mail-Vorlagen bearbeiten. Beinhaltet:
- E-Mail Vorlagen und Anhänge auswählen und anpassen,
- Zurücksetzen auf Standardvorlagen;
(2) Die Anwendung beinhaltet für den Werkunternehmer die folgenden Funktionen:
a. Antwortnachricht an Kunden eingeben;
b. Angebotsbearbeitung gegenüber Kunden zu- oder absagen;
c. Angebot an Kunden abgeben;
d. Cloud-Anhänge des Kunden herunterladen;
e. Angebotsdateien hochladen;
f. Ansprechperson des Werkunternehmers angeben.
§ 6 Nutzungsrecht
(1) Baukomm räumt dem Kunden mit Vertragsabschluss ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Anwendung im Umfang des ausgewählten Leistungspaketes ein. Das Nutzungsrecht darf nur entsprechend dem Vertragszweck ausgeübt werden. Der Kunde ist nicht befugt, die Anwendung Dritten zugänglich zu machen oder sie anderweitig außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden.
(2) Das Nutzungsrecht erlischt mit dem Vertragsende.
(3) Die Plattform unterliegt dem Urheberrechtsschutz, wobei alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte ausschließlich bei Baukomm liegen. Jede Form der Verbreitung der Anwendung oder von Vervielfältigungsstücken dieser, bedarf der schriftlichen Einwilligung von Baukomm. Selbiges gilt für die öffentliche Wiedergabe und die öffentliche Zugänglichmachung.
§ 7 Verfügbarkeit, Technische Voraussetzungen
(1) Die von Baukomm geschuldete Verfügbarkeit der Anwendung beträgt mindestens 95% im Vertragsjahresmittel. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt, in denen die Website aus Gründen, die Baukomm nicht zu vertreten hat, nicht zu erreichen ist. Als Ausfallzeiten gelten insbesondere die Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt, Verschulden Dritter, Fehler der IT-Systeme des Kunden oder der in seinem Auftrag tätige Drittdienstleister. Wartungsarbeiten während der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu fünf Stunden im Monat oder außerhalb der Üblichen Geschäftszeiten von bis zu zwanzig Stunden im Monat gelten nicht als Ausfallzeiten.
(2) Der Kunde kann die Anwendung nur über eine Online-Internetverbindung und nur über die Browsertypen „Google Chrome“, „Mozilla Firefox“ oder „Microsoft Edge“ in ihrer jeweils aktuellen Version und Zulassung von technisch notwendigen Cookies in den Einstellungen des verwendeten Browsers nutzen. Die Nutzung auf Mobilgeräten wird nicht gewährleistet.
§ 8 Updates
(1) Baukomm strebt an, die Anwendung stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Dabei behält sich Baukomm das Recht vor, Updates durchzuführen.
(2) Baukomm informiert den Kunden regelmäßig auf geeignetem Wege über Updates. Werden durch Updates wichtige Funktionen der Anwendung gänzlich und dauerhaft entfernt, so stehen dem Kunden seine Gewährleistungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen offen.
§ 9 Sonderleistungen
(1) Soweit es zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, stellt Baukomm dem Kunden zusätzlich zur Einräumung des Nutzungsrechts an der Anwendung, Sonderleistungen zur Verfügung. Diese Sonderleistungen können Entwicklungs- oder Supportdienstleistungen umfassen, insbesondere Hilfe bei der Einrichtung oder Anpassung der Anwendung an die speziellen Anforderungen und Wünsche des Kunden, sowie die Bereitstellung von standardisierten Zusatzfunktionen oder -services.
(2) Soweit die Sonderleistungen eine Personalisierung des Tools durch Verwendung eines Logos oder eines Namenszugs des Kunden (Branding) beinhaltet, ist der Kunde für die rechtskonforme Nutzung des Logos und/oder des Namenszugs verantwortlich, und stellt Baukomm insoweit gegenüber Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine monatliche Nutzungsgebühr an Baukomm zu zahlen. Es gelten die Preise für das jeweilige Leistungspaket entsprechend der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Nutzungsgebühr ist – nach Wahl des Kunden – monatlich oder jährlich im Voraus spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen. Das Wahlrecht ist bei Vertragsschluss auszuüben und kann jeweils zur nächsten Vertragsverlängerung erneut ausgeübt werden. Dazu ist eine entsprechende Erklärung als E-Mail an team@baukomm.de zu senden.
(3) Die Nutzungsgebühr ist an die unter https://baukomm.de/impressum.html angegebene Bankverbindung zu überweisen. Abweichend davon kann der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat an Baukomm erteilen.
(4) Die Vergütung und Zahlungsbedingungen für Sonderleistungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(5) Überschreitet der Kunde die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige Zustimmung von Baukomm, kann Baukomm den auf die überschreitende Nutzung entfallenden Betrag gemäß seiner Preisliste verlangen. Außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 11 Nebenpflichten des Kunden
(1) Die Ermöglichung der Nutzung durch Dritte ist dem Kunden untersagt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde zuvor einen Dritten gegenüber Baukomm benennt und Baukomm in die Nutzung der Anwendung durch diesen Dritten einwilligt.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die zum Ausführen der Anwendung benötigte Hardware zu beschaffen und die Verbindung zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen aufrechtzuerhalten. Baukomm haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität der Datenkommunikation über externe Kommunikationsnetze. Ebenso ist Baukomm nicht verantwortlich für Störungen in der Datenübertragung, die auf technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Störungen der Anwendung gegenüber Baukomm unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Fehlermeldungen unverzüglich und vollständig an Baukomm zu übermitteln. Bei einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten wird diese Ausfallzeit nicht für die Berechnung der Verfügbarkeit herangezogen.
(4) Die von dem Kunden abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Baukomm hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde stellt sicher, ein entsprechendes Nutzungsrecht an den Inhalten zu haben, und stellt Baukomm insoweit gegenüber Ansprüchen Dritter frei.
(5) Der Kunde willigt ein, dass Baukomm die gemeinsame Zusammenarbeit zu Werbezwecken nutzen darf, insbesondere durch die Veröffentlichung in Pressemitteilungen, auf der Website oder auf Social-Media-Plattformen. Der Kunde willigt zudem ein, dass Baukomm zu Werbezwecken das Firmenlogo des Kunden verwenden darf. Der Kunde kann die Einwilligung nach Satz 1 und 2 jederzeit widerrufen.
§ 12 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss und hat eine Laufzeit von einem [1] Jahr. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein [1] Jahr, sofern dieser nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von zwei [2] Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. der Kunde mehr als zwei [2] Monate mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug ist,
b. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17 – 19 InsO vorliegt oder die Parteien mit einem Insolvenzverfahren in Verbindung stehen, oder
c. wenn die finanzielle Lage einer Vertragspartei in einem Maße beeinträchtigt ist, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nicht mehr zu erwarten ist, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne von §§ 17 – 19 InsO vorliegt.
(3) Der Kunde ist für die rechtzeitige Datensicherung vor Vertragsende verantwortlich. Baukomm wird, soweit möglich, unterstützen, kann jedoch nach Vertragsende den Datenzugriff nicht gewährleisten. Während des Vertrags wird Baukomm vom Kunden eingegebene Daten nicht löschen, es sei denn, dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich (z.B. aufgrund von Rechtsverletzungen durch die vom Kunden eingespeisten Daten).
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Abweichend davon bedarf die ordentliche Kündigung durch den Kunden einer Erklärung über den Button “Abonnement kündigen” im Bereich “Einstellungen” im Tool, es sei denn, der Kunde kann aus technischen Gründen das das Tool nicht aufrufen. Der Nachweis hierfür obliegt dem Kunden. Der Kunde erhält unverzüglich eine Kündigungsbestätigung.
§ 13 Gewährleistung
(1) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Baukomm durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Baukomm ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist regelmäßig auszugehen, wenn
a. diese unmöglich ist,
b. wenn sie von Baukomm verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird,
c. wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder
d. wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(3) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von Baukomm Änderungen an der Anwendung vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für Baukomm unzumutbaren Auswirkungen auf Feststellung und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern Baukomm zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. Lässt der Kunde die Mängel im Rahmen der Selbstbeseitigung durch einen Dritten vornehmen, so darf dieser Dritte kein Wettbewerber von Baukomm sein.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von Baukomm nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
§ 14 Technischer Support
(1) Liegen Störungen der Anwendung vor, so erbringt Baukomm gegenüber dem Kunden Leistungen im Rahmen eines technischen Supports. Eine Störung liegt vor, wenn die Anwendung bei vertragsgemäßem Gebrauch, entgegen des vereinbarten Leistungspaketes in ihrem Funktionsumfang eingeschränkt ist oder nicht vom Kunden abgerufen oder ausgeführt werden kann. Baukomm erbringt den technischen Support nur innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
(2) Der technische Support umfasst abschließend die Untersuchung der Anwendung sowie den Versuch der Störungsbeseitigung und den Versuch der Wiederherstellung der vollständigen Funktionalität. Art und Weise der Leistungserbringung im Rahmen des technischen Supports stehen im billigen Ermessen von Baukomm. Der technische Support kann auch in der Form von Handlungsanweisungen von Baukomm gegenüber dem Kunden erfolgen.
§ 15 Haftung
(1) Baukomm haftet auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zur Last fallen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Verletzung einer Vertragspflicht, die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet (wesentliche Vertragspflicht). Die Haftung für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Ein Schadensersatzanspruch kann gegen Baukomm nur innerhalb einer Frist von einem [1] Jahr geltend gemacht werden, ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit.
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, Angestellte oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
a. die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die offenlegende Partei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c. die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d. die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e. die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt hat,
f. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die jeweils andere Partei ist in diesen Fällen unverzüglich zu unterrichten.
(4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bestehen nicht. Baukomm ist zu Änderungen dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Dies gilt nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes, namentlich aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder Veränderungen der Marktlage. Baukomm wird dem Kunden eine Änderung der AGB, sowie den Grund der Änderung in Textform mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von zwei [2] Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen der Schriftform.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Baukomm nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Darüber hinaus kann der Kunde das Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch in Verbindung mit demselben Vertragsverhältnis steht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ist Hannover, soweit nicht im Einzelfall ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2024